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Wenn du beim Parken den Abstand zur Bushaltestelle nicht einhältst

Wenn du beim Parken den Abstand zur Bushaltestelle nicht einhältst

In Berlin-Weißensee parkte ein PKW mit einem Abstand von weniger als 15 Metern von einer Bushaltestelle entfernt. Die BVG (die Berliner Verkehrsgemeinschaft) hat ihren eigenen Abschleppdienst und das Fahrzeug kurzerhand entfernt.

 

Natürlich kamen auf den Falschparker sämtliche Unannehmlichkeiten zu, die ein Fahrer hat, wenn sein Fahrzeug abgeschleppt wird – inkl. einem Gebührenbescheid in Höhe von 208,33 €. Dagegen ging der Fahrer gerichtlich vor. Aus seiner Sicht lag keine Behinderung vor, weshalb er das Vorgehen der BVG ungerecht fand.

 

Das Verwaltungsgericht Berlin hat der BVG nun in ihrem Vorgehen recht gegeben. Es muss laut Gericht keine konkrete Behinderung vorliegen, um aus dem Sicherheitsbereich einer Bushaltestelle abgeschleppt zu werden. Das Sicherstellen eines reibungslosen Ablaufs des öffentlichen Nahverkehrs sei wichtiger.

 

Bereits 2018 wurde hierzu die Grundlage geschaffen: „Nach dem Mobilitätsgesetz dürfen die Berliner Verkehrsbetriebe falsch geparkte Fahrzeuge auf Flächen des öffentlichen Nahverkehrs umsetzen und hierfür Gebühren fordern“.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Daher besteht noch die Möglichkeit der Berufung für den Autobesitzer.

Es ist nicht auszuschließen, dass ein solcher Akt auch in anderen Städten angewandt werden darf. Es ist also mehr als sinnvoll, sich von vornherein an die Regeln zu halten.

 

Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen 11 K 298/21

Daniel Schmidt Fahrschule Holzäpfel Herbolzheim
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Schlagworte:

Bushaltestelle,Falschparken

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