Wer am Steuer sein Telefon benutzt und dabei einen Unfall mit Todesfolge verursacht, der hat nicht nur das Leben seiner Mitmenschen riskiert, sondern spielt auch mit einer Gefängnisstrafe. Ohne Bewährung.
Das Oberlandesgericht Hamm hat einen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung zur einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.
Der Hergang: Der Unfallverursacher ist in einem Bereich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h etwa 15 km/h zu schnell gefahren. Das hat er auch vor Gericht gestanden. Gleichzeitig las er (ebenfalls nach eigenen Aussagen) zwei Textnachrichten und verfasste selbst auch eine kurze Mitteilung. Nachdem er sein Telefon wieder ablegte, kam eine Rechtskurve, in der er mit einer Gruppe Radfahrer kollidierte – einer Mutter mit ihren beiden Kindern. In der Folge verstarb die Mutter, die beiden Kinder wurden schwer verletzt.
Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung war trotz Geständnis und Zahlung von Schmerzensgeld für das Gericht keine Option. Die Begründung hierfür: Der Verstoß gegen die verbotene Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt geschah mit Vorsatz und führte zum Tod einer Person. Damit habe sich der Fahrer des Fahrzeugs für einen Austausch von Textnachrichten ohne Bedenken über die Sicherheitsinteressen anderer Verkehrsteilnehmer hinweggesetzt.
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen III-4 RVs 13/22
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