Du erhältst dann den EU-Kartenführerschein bei deiner Führerscheinstelle.
Es gibt ein paar Bedingungen, die die Begleitperson/en erfüllen muss:
Solltest du noch Fragen zum Begleiteten Fahren haben, dann nimm einfach Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für dich da.
Ja, für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung und die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg (Abfrage des Punktestands) für jede Begleitperson werden geringfügige zusätzliche Kosten verursacht. Sie belaufen sich im Landkreis Emmendingen auf 11,00 €.
Nein. 17-Jährige erhalten zunächst eine sog. „Prüfungsbescheinigung“, auf der die Begleitpersonen eingetragen sind. Nach erfolgreicher Fahrprüfung erhältst du eine entsprechende Bestätigung, die du dann bei deiner Gemeinde vorlegen musst. Die Prüfungsbescheinigung, mit der du dann auch fahren darfst, erhältst du allerdings erst, wenn du 17 Jahre alt geworden bist.
Ja, beschränkt. Mittlerweile darfst du als BF17-Teilnehmer unter Einhaltung der deutschen Begleitauflagen auch in Österreich Auto fahren. Es ist allerdings unbedingt empfehlenswert, dies auch mit der Haftpflichtsversicherung abzuklären.
Damit begehst du einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Fahrerlaubnis-Verordnung. Daher wird dir die Fahrerlaubnis widerrufen. Und falls dieser Verstoß während der Probezeit stattfindet (was sehr wahrscheinlich ist), dann hast du neben einem Bußgeld auch noch eine Verlängerung der Probezeit auf dich zu nehmen. Z allem Überfluss darfst du vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis auch noch eine Aufbauseminar absolvieren und erhältst einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Von solchen Eskapaden ist also dringend abzuraten!
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