Den PKW Führerschein zu machen ist einfacher als du vielleicht denkst – vor allem, wenn man da entspannt herangeht. An unserem Lernkonzept soll’s nicht liegen:
Du fährst auf Wagen, die bestens für Anfänger geeignet sind. Falls du dir vor der ersten Fahrstunde noch unsicher bist, kannst du erstmal auf unseren Simulatoren üben. Und wir geben stets unser Bestes, damit es dir gut geht.
Als erstes solltest du dir die Frage stellen, welche Wagen du denn später fahren möchtest. Denn du hast die Möglichkeit, den Führerschein sowohl auf unseren Automatik-Wagen zu machen als auch auf unseren Schaltwagen. Oder beides.
Falls du dir diese Frage noch nicht beantworten kannst, beraten wir dich gern. Ruf uns einfach an – oder komm direkt auf einen Kaffee vorbei. Dann lernen wir uns direkt kennen.
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen:
AM und L
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebestätigung
Solltest du noch nicht im Besitz eines Führerscheins der A-Klasse sein, beginnt mit dem Erwerb der Klasse B (unabhängig von der Schlüsselzahl 197) deine 2-jährige Probezeit.
Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.
Bei Ersterteilung sind es insgesamt 14 Einheiten, die sich in 12 Einheiten für den Unterricht aller Klassen plus 2 Einheiten klassenspezifischen Unterricht aufteilen.
Bei einer Führerschein-Erweiterung sind es nur 6 Einheiten Unterricht aller Klassen. Der klassenspezifische Unterricht ist derselbe wie bei der Ersterteilung.
Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Sie verläuft nach dem Multiple-Choice-Verfahren.
Bei Ersterteilung des Führerscheins:
Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, wobei maximal 10 Fehlerpunkte möglich sind. Ganz wichtig: beantwortest du zwei Fragen falsch, die mit 5 Fehlerpunkten gewichtet sind (z. B. Vorfahrtsfragen), hast du die Prüfung auch nicht bestanden.
Als Erweiterer musst du nur 20 Fragen beantworten, wobei 6 Fehlerpunkte möglich sind.
Zu Beginn der praktischen Ausbildung machst du zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell. In der Grundausbildung sind die vorgeschriebenen 10 Übungsstunden auf dem Schaltwagen enthalten.
Zusätzlich zur Grundausbildung gibt es dann die Phase der Sonderfahrten. Bei der Klasse B umfasst diese Phase insgesamt 12 Fahrstunden.
Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrten: 5
Autobahnfahrten: 4
Dunkelfahrten: 3
Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Die Dauer der Prüfung beträgt 55 Minuten.
Voraussetzung ist eine bestandene theoretische Prüfung.
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung und praktische Prüfung
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebestätigung
Die Klasse B197 bewirkt keine automatische Einschränkungsbefreiung in Bezug auf die Schaltwagenregelung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.
Bei Ersterteilung sind es insgesamt 14 Einheiten, die sich in 12 Einheiten für den Unterricht aller Klassen plus 2 Einheiten klassenspezifischen Unterricht aufteilen.
Bei einer Führerschein-Erweiterung (z. B. bei Vorbesitz von Klasse B) sind es nur 6 Einheiten Grundstoff plus 2 Einheiten klassenspezifischer Unterricht.
Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Sie verläuft nach dem Multiple-Choice-Verfahren.
Bei Ersterteilung des Führerscheins:
Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, wobei maximal 10 Fehlerpunkte möglich sind. Ganz wichtig: beantwortest du zwei Fragen falsch, die mit 5 Fehlerpunkten gewichtet sind (z. B. Vorfahrtsfragen), hast du die Prüfung auch nicht bestanden.
Als Erweiterer musst du nur 20 Fragen beantworten, wobei 6 Fehlerpunkte möglich sind.
Zu Beginn der praktischen Ausbildung machst du zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell.
Zusätzlich zur Grundausbildung gibt es dann die Phase der Sonderfahrten. Bei der Klasse A umfasst diese Phase insgesamt 12 Fahrstunden. Bei Vorbesitz der Klasse A2 reduzieren sich diese auf 6 Fahrstunden.
Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.
Übungsstunden: nach Bedarf (inkl. 10 Fahrstunden auf dem Schaltwagen)
Überlandfahrten: 5
Autobahnfahrten: 4
Dunkelfahrten: 3
Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Die Dauer der Prüfung beträgt 55 Minuten.
Voraussetzung ist eine bestandene theoretische Prüfung.
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