Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den „kleinen“ Traktorführerschein. Bereits mit 16 Jahren darfst du mit diesem land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen.
Die Führerscheinklasse L (ebenso wie die größere Klasse T) darf nur im Rahmen von land- oder forstwirtschaftlichen (LoF) Zwecken eingesetzt werden. Diese Zwecke sind im § 6 der Fahrerlaubnisverordnung genau definiert.
Ausbildung:
Theorie
Mindestalter:
16 Jahre
Du darfst mit der Klasse L nur Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit Anhänger maximal 25 km/h fahren.
Für den Führerschein der Klasse L musst du den Theorieunterricht bestehend aus Grund- und Zusatzstoff besuchen. Der Grundstoff ist identisch mit den allgemeinen Inhalten, die für alle Führerscheinklassen gelten. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.
Beim Grundstoff musst du insgesamt 12 Doppelstunden a 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Beim Zusatzstoff musst du mindestens 2 Doppelstunden a 90 Minuten besucht haben.
Bei Ersterteilung besteht die Prüfung aus 30 Fragen, bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Bei Erweiterung musst du nur 20 Fragen beantworten, wobei 6 Fehlerpunkte möglich sind.
Es ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.
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