Selbst für langjährige Autofahrer ist das Anhänger-Fahren mitunter ein Alptraum. Nicht wenige würden lieber eine Runde um den Block fahren, nur um das Rückwärtsfahren mit Anhänger zu vermeiden.
Von einem Urlaub mit einem Anhänger oder Wohnwagen ganz zu schweigen – bei unbekannten Strecken könnten sich ungeahnte Probleme ergeben, denen man besser von vornherein aus dem Weg geht.
Dabei ist das Lenken von Anhängern gar nicht so schwer – wenn man weiß, wie’s geht.
Wir zeigen dir ganz in Ruhe, wie es geht. Ob der Anhänger groß oder klein ist, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist nur, dass du’s stressfrei lernst und mit uns gemeinsam übst.
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Praktische Prüfung
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Vorbesitz Klasse B
Wird ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg mitgeführt, ist die Fahrerlaubnisklasse C1E notwendig. Keine Klassen eingeschlossen.
Die zulässige Gesamtmasse des Zuges (PKW 3,5 t und Anhänger 3,5 t) beträgt max. 7 Tonnen.
Es ist keine theoretische Ausbildung erforderlich.
Es ist keine theoretische Prüfung erforderlich.
Zu Beginn der praktischen Ausbildung machst du zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell.
Bei der Klasse BE werden insgesamt 5 Fahrstunden benötigt, die sich auf 3 Stunden Überlandfahrten, eine Stunde Autobahnfahrt und 1 Nachtfahrt aufteilen.
Je nach Bedarf kannst du zusätzlich 2 Fahrstunden für die Prüfungsvorbereitung machen.
Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.
Die praktische Prüfung für die Klasse BE ist frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Die Prüfungsdauer beträgt ca. 55 Minuten.
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Keine Prüfungen
Mindestalter: 18 Jahre,
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Vorbesitz Klasse B
Das zulässige Gesamtzuggewicht (PKW und Anhänger) beträgt 4,25 Tonnen.
Der Theorieunterricht umfasst insgesamt 150 Minuten.
Es ist keine theoretische Prüfung erforderlich.
Die praktische Ausbildung umfasst eine Schulung, die insgesamt 3,5 Stunden umfasst, davon 60 Minuten im Realverkehr.
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