
Auf dieser Seite möchten wir euch einen Überblick darüber geben, welche Motorradklassen es gibt, welche Voraussetzungen ihr für welche Klasse erfüllen müsst und welche Maschinen ihr mit der jeweiligen Klassen fahren dürft.
Mitunter ist das Thema gar nicht so unkompliziert, wenn man sich nicht damit beschäftigt hat. Daher gehen wir auf anderen Seiten auch etwas ausführlich auf die jeweiligen Themen ein (z. B. Stufenführerschein).
In sämtlichen A-Klassen finden ausgewählte Fahrstunden auch Bike 2 Bike statt, d. h. dass dein Fahrlehrer selbst dich mit dem Motorrad begleitet. So hast du einen erfahrenen Partner an deiner Seite, mit dem dir das Lernen durch Beobachten gewiss leichter fallen wird.
In unserem Fuhrpark findest du gewiss deine Maschine, die genau auf dich zugeschnitten ist. Wir haben aus jeder Klasse eine Maschine tiefer legen lassen, damit auch Schüler mit weniger Körpergröße in den Genuss der Klasse A kommen.
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Bei Vorbesitz A2: Nur Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei Vorbesitz A2:
Nur praktische Prüfung
Mindestalter: grundlegend 24 Jahre (kann auf 20 Jahre sinken beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A2)
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebestätigung
Bei der Erweiterung der Klasse A2 auf A gibt es die Möglichkeit, den Stufenführerschein zu erwerben.
Die Klassen AM, A1 und A2 sind eingeschlossen.
Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.
Bei Ersterteilung sind es insgesamt 16 Einheiten, die sich in 12 Einheiten für den Unterricht aller Klassen plus 4 Einheiten klassenspezifischen Unterricht aufteilen.
Bei einer Führerschein-Erweiterung (z. B. bei Vorbesitz von Klasse B) sind es nur 6 Einheiten Grundstoff plus 4 Einheiten klassenspezifischer Unterricht.
Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Sie verläuft elektronisch auf dem Tablet und nach dem Multiple-Choice-Verfahren.
Bei Ersterteilung des Führerscheins:
Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, wobei maximal 10 Fehlerpunkte möglich sind. Ganz wichtig: beantwortest du zwei Fragen falsch, die mit 5 Fehlerpunkten gewichtet sind (z. B. Vorfahrtsfragen), hast du die Prüfung auch nicht bestanden.
Als Erweiterer musst du nur 20 Fragen beantworten, wobei 6 Fehlerpunkte möglich sind.
Zu Beginn der praktischen Ausbildung machst du zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell.
Zusätzlich zur Grundausbildung gibt es dann die Phase der Sonderfahrten. Bei der Klasse A umfasst diese Phase insgesamt 12 Fahrstunden. Bei Vorbesitz der Klasse A2 reduzieren sich die Fahrstunden auf die benötigte Anzahl, um gut auf die Prüfung vorbereitet zu sein. Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Bei A2 auf A: 3
Autobahnfahrt: 4
Bei A2 auf A: 2
Dunkelfahrt: 3
Bei A2 auf A: 1
Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Die Dauer der Prüfung beträgt ca. 70 Minuten.
Voraussetzung ist eine bestandene theoretische Prüfung.
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Bei Vorbesitz A1: Nur Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei Vorbesitz A1:
Nur praktische Prüfung
Mindestalter: 18 Jahre
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebestätigung
Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf A2 gibt es die Möglichkeit, den Stufenführerschein zu erwerben.
Die Klassen AM und A1 sind eingeschlossen.
Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.
Bei Ersterteilung sind es insgesamt 16 Einheiten, die sich in 12 Einheiten für den Unterricht aller Klassen plus 4 Einheiten klassenspezifischen Unterricht aufteilen.
Bei einer Führerschein-Erweiterung (z. B. bei Vorbesitz von Klasse B) sind es nur 6 Einheiten Grundstoff plus 4 Einheiten klassenspezifischer Unterricht.
Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Sie verläuft elektronisch auf dem Tablet nach dem Multiple-Choice-Verfahren.
Bei Ersterteilung des Führerscheins:
Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, wobei maximal 10 Fehlerpunkte möglich sind. Ganz wichtig: beantwortest du zwei Fragen falsch, die mit 5 Fehlerpunkten gewichtet sind (z. B. Vorfahrtsfragen), hast du die Prüfung auch nicht bestanden.
Als Erweiterer musst du nur 20 Fragen beantworten, wobei 6 Fehlerpunkte möglich sind.
Zu Beginn der praktischen Ausbildung machst du zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell.
Zusätzlich zur Grundausbildung gibt es dann die Phase der Sonderfahrten. Bei der Klasse A umfasst diese Phase insgesamt 12 Fahrstunden. Bei Vorbesitz der Klasse A2 reduzieren sich diese auf 6 Fahrstunden.
Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Bei A1 auf A2: 3
Autobahnfahrt: 4
Bei A1 auf A2: 2
Dunkelfahrt: 3
Bei A1 auf A2: 1
Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Die Dauer der Prüfung beträgt ca. 60 Minuten.
Voraussetzung ist eine bestandene theoretische Prüfung.
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung und praktische Prüfung
Mindestalter: 16 Jahre
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebestätigung
Die Klasse AM ist eingeschlossen.
Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.
Bei Ersterteilung sind es insgesamt 16 Einheiten, die sich in 12 Einheiten für den Unterricht aller Klassen plus 4 Einheiten klassenspezifischen Unterricht aufteilen.
Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Sie verläuft elektronisch auf dem Tablet nach dem Multiple-Choice-Verfahren.
Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, wobei maximal 10 Fehlerpunkte möglich sind. Ganz wichtig: beantwortest du zwei Fragen falsch, die mit 5 Fehlerpunkten gewichtet sind (z. B. Vorfahrtsfragen), hast du die Prüfung auch nicht bestanden.
Zu Beginn der praktischen Ausbildung machst du zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell.
Zusätzlich zur Grundausbildung gibt es dann die Phase der Sonderfahrten. Bei der Klasse A umfasst diese Phase insgesamt 12 Fahrstunden. Bei Vorbesitz der Klasse A2 reduzieren sich diese auf 6 Fahrstunden.
Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Die Dauer der Prüfung beträgt ca. 45 Minuten.
Voraussetzung ist eine bestandene theoretische Prüfung.
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
Mindestalter: 15 Jahre
Biometrisches Passfoto
Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebestätigung
Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.
Insgesamt 6 Einheiten für den Unterricht aller Klassen. Kein klassenspezifischer Unterricht.
Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Sie verläuft elektronisch auf dem Tablet nach dem Multiple-Choice-Verfahren.
Die Prüfung besteht aus 20 Fragen, wobei maximal 7 Fehlerpunkte möglich sind.
Eine Fahrstunde mit einer Dauer von 90 Minuten. Eine Gruppenausbildung bieten wir nicht an.
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Keine
Erweiterung des Führerscheins der Klasse B um die Schlüsselzahl 196
Mindestalter: 25 Jahre
Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Die Eintragung der Schlüsselzahl B 196 stellt keinen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse A1 dar. Daher ist eine Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich.
Leider ist mit dieser Eintragung das Fahren im Ausland nicht gestattet.
Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.
Es fallen insgesamt 4 Einheiten klassenspezifischer Unterricht an.
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 10 Übungsstunden von jeweils 45 Minuten.
Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell.
© 2025 Fahrschule Holzäpfel
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Chaty. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen