Um die Corona-Pandemie einzudämmen müssen auch Fahrschulen Verantwortung übernehmen und sich an spezifische Hygieneregeln halten. Diese Regelungen wurden gemeinsam mit Hygieneexperten entwickelt und werden bei neuen Erkenntnissen hinsichtlich COVID-19 aktualisiert.
Natürlich halten wir uns grundsätzlich an die allgemein geltenden Schutzmaßnahmen, wie sie üblich sind. Diese Maßnahmen sollten mittlerweile jedem vertraut sein und stellen eine Selbstverständlichkeit dar.
Ab dem 03.11. 2021 gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe.
Ab diesem Zeitpunkt müssen wir von allen Kundinnen und Kunden bei Besuchen unserer Räume, im Theorieunterricht und vor praktischen Fahrstunden einen 3G-Nachweis einfordern.
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